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Viele Praxistermine können Sie direkt online über unsere Webseite buchen. Zur Vereinbarung aller anderen Termine senden Sie uns gerne eine Nachricht über unser Kontaktformular oder rufen an 0441 882520.

Zur Vereinbarung eines Arzt-Patienten-Kontakts zu unseren Sprechstundenzeiten schildern sie uns bitte möglichst kurz und prägnant die Dauer und Art Ihrer Beschwerden.
Sie können uns auch mitteilen, bei welcher Ärztin/welchem Arzt Sie den Termin präferieren. Nicht immer können wir diesem Wunsch nachkommen.
Halten Sie Ihren vereinbarten Termin nach Möglichkeit ein. Es ist uns aus organisatorischen Gründen nicht möglich, einen bestehenden Termin mehrfach zu verschieben. Unterbreiten Sie uns daher gerne einen Terminvorschlag.

Bitte bringen Sie unbedingt Ihre aktuelle Versichertenkarte mit.
Sie dient als Nachweis des Versichertenverhältnisses, die Daten der Versichertenkarte werden elektronisch erfasst. Ohne die Versichertenkarte ist daher eine Behandlung nicht möglich – Notfälle ausgenommen.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen die Versichertenkarte zu Beginn einer Behandlung und während der Behandlung jeweils wieder zu Anfang eines neuen Quartals in der Praxis vorlegen.

Hausbesuche gehören zu unserer umfassenden hausärztlichen Versorgung.
Wenn Sie aus Krankheitsgründen nicht in der Lage sein sollten, uns in der Praxis aufzusuchen, kommen wir auch zu Ihnen nach Hause.
Bitte bedenken Sie dabei, dass die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten in der Praxis deutlich besser sind als bei Ihnen zu Hause.
Da diese vorab geplant werden müssen, sollten Sie uns so früh wie möglich mitteilen, wenn Sie einen Hausbesuch benötigen.

Besuchen Sie andere Fachärzte ohne eine Überweisung, bekommen wir meist keinen Bericht. Ohne Facharztberichte können wir die vom Facharzt begonnene Behandlung nicht fortführen. Auch entstehen Ihnen evtl. Nachteile bei Anfragen von Versicherungen, Versorgungsämtern, Sozialgerichten, Rentenversicherungen etc.. Anträge für Rehabilitationsbehandlungen, Schwerbehindertenausweise oder Pflegestufe werden häufiger abgelehnt, wenn keine Facharztberichte mitgeschickt werden.
Achten Sie also darauf, immer eine Überweisung von uns mitzunehmen und bestehen Sie in Ihrem Interesse auf einen Bericht an Ihren Hausarzt.

Lange Wartezeiten bei Fachärzten sind für unsere Patienten und damit auch für uns ein großes Ärgernis. Leider haben wir keinen Einfluss auf die Terminkontingente von fachärztlichen Kollegen.
Einige Krankenkassen und insbesondere die Terminservicestelle der kassenärztlichen Vereinigung sind bei der Terminvermittlung behilflich. Seit dem 2. Januar 2020 sind sowohl die Terminservicestelle als auch der Bereitschaftsdienst rund um die Uhr über die einheitliche Telefonnummer 116 117 erreichbar.
Terminvereinbarungen durch uns bei einem anderen Facharzt im Rahmen des sogenannten „Hausarztvermittlungsfalls“, der im Januar 2023 eingeführt wurde, können nur in medizinisch dringenden Fällen innerhalb von 35 Tagen erfolgen.

Mehr und mehr Krankenkassen bieten für Ihre Versicherten im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) sog. Hausarztprogramme an. Als Teilnehmer erlauben Sie uns als Ihr Hausarzt, sämtliche medizinischen Dokumente zu verwalten und Ihnen oder – mit Ihrer Zustimmung – mitbehandelnden Ärzten zur Verfügung zu stellen. Zudem profitieren Sie von Extraleistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Wir werden zur zentralen Schaltstelle und koordinieren die gesamte medizinische Versorgung. Die Abstimmung zwischen Haus- und anderen Fachärzten wird optimiert. Doppeluntersuchungen oder unnötige Krankenhausaufenthalte werden vermieden.

Zur Vereinbarung eines Blutentnahme-Termins in unserer Praxis schildern Sie uns bitte möglichst kurz und prägnant den medizinischen Grund. Bestenfalls sollte das Vorgehen zuvor in einem Arzt-Patienten-Kontakt gemeinsam abgestimmt worden sein, um die Bestimmung der „richtigen“ Blutwerte zu gewährleisten und Fehl- sowie unnötige Abnahmen zu vermeiden.

Ja, das empfiehlt sich, da einige Blutwerte nahrungsabhängig sind.
Für die Blutabnahme sollten Sie etwa acht bis zwölf Stunden vorher nichts mehr essen und nur noch Wasser trinken. Die Untersuchungsergebnisse könnten ansonsten verfälscht werden. Im Einzelfall fragen Sie gerne bei der Terminvereinbarung nach.
Ihre Medikamente können Sie bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Schilddrüsenmedikamente) einnehmen.

Sollten Sie an Symptomen eines Atemwegsinfektes (Schnupfen, Husten, Hals- Kopf – und Gliederschmerzen) oder auch eines Magen-Darm-Infekts (Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchgrummeln) leiden, schildern sie uns bitte möglichst kurz und prägnant Ihre bestehenden Beschwerden, seit wann diese Sie beinträchtigen und ob Sie bereits einen Corona-Schnelltest durchgeführt haben.
Täglich findet zwischen 12:00 und 13:00 Uhr eine Infektsprechstunde statt. Für einen Arzt-Patienten-Kontakt in dieser ist ein Termin erforderlich. Bitte führen Sie vorab einen Corona-Schnelltest durch und tragen Sie zu diesem speziellen Termin auch weiterhin eine FFP2-Maske.

Im Falle eines positiven Corona-Schnelltests ist ein bestätigender PCR-Abstrich nicht mehr notwendig.
Sollten Sie dennoch die Durchführung eines PCR-Abstrichs wünschen, wenden Sie sich bitte zum Beispiel an die Hankens Apotheke (Grüne Straße 10) oder an das Testzentrum JuMo (Julius-Mosen-Platz 2).
Zur Ausstellung einer benötigten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ohne Arztkontakt bitten wir Sie um die Übersendung einer offiziellen Corona-Schnelltest-Bescheinigung.
Bei schwereren und anhaltenden Krankheitssymptomen (Fieber > 39,0°C, Luftnot, erhebliche körperliche Schwäche) ist eine persönliche Vorstellung mit Arztkontakt in unserer Infektsprechstunde (täglich von 12:00-13:00 Uhr) notwendig. Hierzu bedarf es einer vorherigen Terminvereinbarung.

Eine Gesundheitsuntersuchung, auch „Check-up“ genannt, ist für gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre möglich und empfohlen. Einmalig kann sie auch zwischen dem 18. Und dem 35. Lebensjahr erfolgen.
Im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsuntersuchung sollen gesundheitliche Risiken und Belastungen frühzeitig erfasst werden. Sie dient außerdem der Früherkennung von häufig auftretenden Krankheiten, insbesondere von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie von Diabetes.

Es sind zwei Termine nötig:
1. Termin: Blutabnahme, EKG, Urinuntersuchung, ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Stuhltest auf verstecktes Blut (IFOBT)
2. Termin: Gespräch, körperliche Untersuchung, Befundbesprechung
Bitte bringen Sie zum Gesprächstermin auch unbedingt Ihren Impfausweis mit

Eine Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs ist für gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre möglich und empfohlen. Sie umfasst die Inspektion der gesamten Haut und entsprechende Dokumentation. Viele Krankenkassen bieten die Untersuchung auch öfter und bereits für jüngere Versicherte an.
Das Hautkrebsscreening wird in unserer Praxis lediglich von Frau Dr. Bösenberg durchgeführt.

Screening auf Hepatitis B- und Hepatitis C-Virusinfektion:
Bei Männern und Frauen ab 35 Jahre einmalig durch eine Blutuntersuchung.

Früherkennung auf Darmkrebs:
Bei Männern ab 50 Jahre jährlich Test auf Blut im Stuhl (IFOBT).
Bei Frauen von 50 bis 54 jährlich und ab 55 Jahre alle zwei Jahre Test auf Blut im Stuh (IFOBT)l.

Krebsvorsorge bei Männern:
Bei Männern ab 45 Jahre jährlich Untersuchung der Prostata und der äußeren Genitalien (Tastuntersuchung).

Früherkennung Bauchaorten-Aneurysma:
Bei Männern ab 65 Jahre einmalig eine Ultraschalluntersuchung, um damit eine ggf. lebensbedrohliche Aufdehnung der Hauptschlagader im Bauchraum rechtzeitig zu erkennen.

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Lambertistraße 3
26121 Oldenburg

Tel. 0441 882520
Fax 0441 88044

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Nützliche Links

Surfen Sie doch mal bei den folgenden Internetseiten vorbei, dort gibt es viele nützliche Tipps zum Thema Gesundheit und Vorsorge.

Die Oldenburger Krankenhäuser:


Medizinische Fakultät der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg / European Medical School


Medizinische Hochschule Hannover

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Telefonzeiten täglich 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Mo., Di. und Do. zusätzlich 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

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