Versicherungskarte & Rezepte

 

 

Bitte legen Sie uns bei jedem Besuch Ihre Versicherungskarte vor.

 

Dies gilt auch, wenn Sie sich nur ein Rezept verschreiben lassen wollen. Ohne die Karte einzulesen, ist das Ausschreiben einer Überweisung bzw. eines Rezeptes technisch nicht möglich.

 

Die alte elektronische Gesundheitskarte  (eGK) wird von der zweiten Generation der Karten abgelöst:

Seit​ dem 1. Januar 2019 gilt nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte 2 (eGK2)! ​Gesetzlich krankenversicherte Patienten können nur mit dieser Versicherungskarte mit dem Aufdruck G2 oder G2.1 einen Arzt,​ ​Zahnarzt oder Psychotherapeuten aufsuchen.

 

​​Können Sie keinen Versicherungsnachweis innerhalb von 10 Tagen erbringen, müssen wir Ihnen ​eine Privatrechnung ausstellen.